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Inklusion und Bildung

gepostet am: 11. Dezember 2021 von Mag. Veronika Michitsch

Andersheit lässt sich lernen und gestalten!

Wer die Bildung liebt, bekennt sich klar und konsequent dazu, dass das Recht auf Bildung sowohl für beeinträchtige als auch unbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gleichermaßen zur Anwendung kommen muss.

Die Bedeutung der schulischen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

An erster Stelle wird auf die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention verwiesen,  die von der Republik Österreich – als Teil der Staatengemeinschaft – anerkannt wurde. Im  Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention wird die Schaffung „eines inklusiven Bildungssystems“ gefordert, in dem die Andersheit der Menschen mit Behinderung wertschätzend und respektvoll angenommen werden soll. Diesen Menschen wird somit  zugestanden, „ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre mentalen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen“,  damit die Inklusion im Bildungssystem barrierefrei umgesetzt werden kann (vgl. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062, Stand 13.10.2021).

Niemand soll jedwede Art der Ausgrenzung und Demütigung in jeglicher Form erleben und erdulden müssen!

Viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen mussten in der Vergangenheit die traurige, ja sogar schmerzliche Erfahrung von Ausgrenzung und Demütigung hinnehmen, die viele meist ein Leben lang zutiefst schmerzt und traumatisiert. Kinder und Jugendliche, die aufgrund angeborener körperlicher Beeinträchtigungen, durch manche nichtbehinderten Mitschüler:innen von Mobbing und/oder körperlicher Gewalt betroffen sind, rufen aufgrund ihrer exkludierenden Erfahrungen in Zukunft ihren nichtbehinderten Mitmenschen die Wichtigkeit der barrierefreien Bildung im Sinne der Inklusion für Menschen mit Behinderung in Erinnerung.

Die Bildungszentrale sieht sich als Werteträgerin im Sinne der Inklusion

Allen Menschen das Recht auf Liebe und tiefgreifende Förderung von Anbeginn des Lebens  zuteilwerden zu lassen, schließt Kinder und Jugendliche mit Behinderung ausdrücklich mit ein. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – egal, wie sie aussehen, sich kleiden, oder ob sie eine  körperliche, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung haben – bedingungsloses  Anrecht auf das gleiche Maß an Bildung und Teilhabe haben. Inklusion bedeutet demnach, die Andersheit aller Menschen als universelle Gegebenheit anzunehmen und in das Bildungs- und Berufsumfeld selbstverständlich zu integrieren.

 

Ein inklusives Bildungssystem leben – vor allem in der Berufsausbildung!

Im Rahmen der inklusiven Schul- und Bildungspartnerschaft hat sicherlich eine rege Suche nach kreativen Lösungswegen gelingender Teilhabe von behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen stattzufinden, um dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention – vor allem auch in der Berufsausbildung –  zu entsprechen.

Wir als Bildungszentrale sind der Auffassung, dass ein Umdenken und Öffnen der Betriebe für beeinträchtigte Lehrlinge dringend notwendig ist, um den Geist der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenkonvention innerbetrieblich gewährleisten zu können.

Haben Sie spezielle Fragen zur integrativen Lehrausbildung? Unsere Inklusions-Expert:innen beraten Sie gerne!

 

Beitrag verfasst von Sascha Asseg

Inklusionsbeauftragter der Bildungszentrale

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